Haftpflichtschaden

Im Falle eines Kfz–Haftpflichtschadens (vom Unfallgegner verschuldet) ist der Unfallverursacher verpflichtet dem Geschädigten gemäß §249 BGB den Schaden, der durch den Unfall entstanden ist, zu ersetzten.

Der Geschädigte ist nach geltender Rechtsprechung so zu stellen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre. Die im Haftpflichtfall geltenden gesetzlichen Ansprüche des Geschädigten unterscheiden sich wesentlich von den vertraglichen Ansprüchen aus Ihrem Kaskovertrag.

Beim Kfz-Haftpflichtschaden geben Sie als Geschädigter den Ton an. Sie können die Schadenregulierung und Schadensteuerung selbst in die Hand nehmen. Das in Deutschland gesetzlich geregelte Schadenersatzrecht spricht Ihnen hierbei umfangreiche Rechte zu. Zu den Ihnen gesetzlich zustehenden Ansprüchen zählen unter anderem:

  • fachgerechte Reparatur Ihres Fahrzeugs in der Werkstatt Ihres Vertrauens
  • Wertminderung
  • Mietwagen
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Schmerzensgeld
  • Abschleppdienst
  • Rechtsanwalt
  • Schadengutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen

Alle dadurch entstehenden Kosten sind nach geltender Rechtsprechung von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen.

Kaskoschaden

Bei einem von Ihnen selbstverschuldeten Unfall bezahlt in der Regel Ihre Kaskoversicherung die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug. Die Bedingungen für eine Regulierung sind in den AKBs (Allgemeine Bedingungen für die Kfz Versicherung) geregelt und sind wesentliche Bestandteile Ihres Kaskovertrags mit Ihrer Versicherung! Im Kaskoschadenfall ist die Versicherung weisungsberechtigt und beauftragt in der Regel selbst einen Gutachter.

Kontakt

Kfz-Sachverständigenbüro
Gert Neef

Neckartenzlingerstr. 48
72658 Bempflingen

Mobil: 0177 / 37 92 08 7
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