Unfall-/Schadengutachten

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall dient ein Gutachten zur Beweissicherung, Dokumentation und Feststellung der Schadenhöhe bzw. des Schadenumfangs.

Es liefert außerdem Feststellungen über eine mögliche Wertminderung, die Reparaturdauer, die Wiederbeschaffungsdauer (bei Totalschaden), eine Nutzungsausfallentschädigung, die Mietwagengruppe, den Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall), den Restwert (Wert nach dem Unfall) und, nicht zu vergessen, über den fach- und sachgerechten Reparaturweg.

Oldtimerwertgutachten

Die Anzahl der in Deutschland zugelassenen historischen Fahrzeuge nimmt in den letzten Jahren stetig zu. Im Falle eines Kasko- oder Haftpflichtschadens stellt sich unweigerlich die Frage nach dem Wert von klassischen Fahrzeugen.

Eine entsprechend fundierte Bewertung (vor Schadeneintritt) gibt die nötige Auskunft über die Reparaturwürdigkeit des verunfallten Old- oder Youngtimers. Ein fundiertes Wertgutachten ist die Grundlage für die korrekte Einstufung im Kfz-Versicherungsvertrag.

Schichtdickenmessungen

Lack–Schichtdickenmessungen geben Auskunft über mögliche Vorschäden Ihres Kraftfahrzeugs. Mittels verschiedenen zerstörungsfreien Messverfahren können Aussagen über Nachlackierungen, Dicke des Spachtelauftrags und Qualität der Instandsetzung getroffen werden.

Instandsetzungsbescheinigungen

Sie reparieren Ihren Haftpflichtschaden in „Eigenregie“, oder die gegnerische Versicherung bezweifelt die fachgerechte Reparatur gemäß Schadengutachten nach einem weiteren Schadenereignis. Eine Reparaturbescheinigung hilft Ihnen Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.

Geschwindigkeitsrückrechnungen

In bestimmten Unfallsituationen ergeben sich Unstimmigkeiten bezüglich der Schuldfrage der Beteiligten. Zur Rückrechnung von Geschwindigkeiten ist in der Regel eine polizeiliche, umfassende Dokumentation von Spuren und eine Vermessung der Unfallstelle incl. Endstellungen notwendig.

Gutachtenprüfungen

Im Kaskoschadenfall (selbstverschuldet) wird der Sachverständige in der Regel von Ihrer Versicherung beauftragt. Teilweise ergeben sich hier Bedenken der Versicherten bezüglich der kalkulierten Kosten.

Kontakt

Kfz-Sachverständigenbüro
Gert Neef

Neckartenzlingerstr. 48
72658 Bempflingen

Mobil: 0177 / 37 92 08 7
Tel: 07123 / 96 05 55
Fax: 07123 / 96 05 56
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